Gepostet von Helga
Dauercamper
Dauercamper: Campingplatz als Zweitwohnsitz
Der Dauercamper nutzt seinen Wohnwagen – oder seltener sein Wohnmobil - nach Art eines Ferienhauses. Diese sind meist fahruntüchtig und werden zum Teil mit festen Vor- und Überbauten oder auch mit einem Vorgarten mit Zaun versehen. Der Dauercamper lässt sich immer etwas neues einfallen.
Wenn man manche “Anwesen” anschaut, drängt sich einem der Eindruck auf, man befinde sich in einem schmucken Anwesen mit Einfamilienhaus. Manche bringen Anbauten aus Holz an, andere bevorzugen Vorzelte, damit der Eindruck des ursprünglichen Campens erhalten bleibt.
Der Platz, auf dem sein Domizil steht, wird in der Regel für einen längeren Zeitraum zusammen mit allen möglichen Leistungen, wie Strom, Wasser usw. angemietet. Dieser Zeitraum beträgt meist 1 Jahr. Natürlich ist dies nicht auf jedem Campingplatz möglich. An Flüssen zum Beispiel, ist wegen der Hochwassergefahr nur das Saisoncamping möglich.
Es ist in einigen Kommunen sogar möglich, den Dauercampingplatz als Hauptwohnsitz zu nutzen. Hierfür sind jedoch strenge Auflagen zu beachten. Es müssen dann Strom, Frischwasser, Abwasserkanäle und Briefkästen vorhanden sein. Dauercamping wird teilweise rechtlich dem Ferienhaus gleichgestellt. Dies bedeutet Rundfunkgebührenpflicht und die Möglichkeit der Kommune, zur Erhebung von Steuern auf den Zweitwohnsitz.
Der Dauercamper würde für keinen Auslandsurlaub auf sein Campingferienhaus verzichten. Es gibt wirklich viele Camper, die das ganze Jahr in ihrem Domizil verbringen. Für Menschen, die mit Wind und Wetter keine Probleme haben, ist das Dauercampen eine Superidee.
